Argument: Kosten
Der Neubau der A 33 - Teilstück B 476 (Borgholzhausen) bis zur B 61 (Bielefeld) kostet ca. 305 Millionen € aus Steuermitteln. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für Ankauf, Erhalt und Pflege von Ausgleichs- und Ersatzflächen.
Schon seit längerem ist bekannt, dass im Bereich Straßenbau ein drückendes finanzielles Problem besteht. Dies wurde z. B. am 1.11.2004 in einer Sendung des MDR "Kaputte Straßen in Deutschland" aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.
So beklagte der Präsident des Bayrischen Obersten Rechnungshofes, Dr. Heinz Fischer-Heidelberger: "Abgesehen vom Leid der Betroffenen entstehen wesentlich mehr Unfälle und Kosten, für die Versicherungen zum Beispiel, also auch volkswirtschaftliche Schäden, durch den schlechten Ausbauzustand einer Straße! Irgendwann wird auch der Landtag und die Staatsregierung mal erkennen müssen, dass dieses eine ganz wichtige Aufgabe ist, wo man Prioritäten wirklich in den Substanzerhalt setzen muss, und nicht in den Neubau und Ausbau!"
Frage: "Wohin führt das, wenn man es nicht tut?"
"Das führt unweigerlich zu höheren Kosten, weil eben der Ausbau viel teurer ist als der rechtzeitige Erhalt von Strassen."
In der gleichen Sendung sagte der Bayrische Innenminister Günther Beckstein:
"Selbstverständlich muss ich ein räumen, dass wir nicht die Mittel haben, um die Staatsstraßen so auszubauen, wie es dringend nötig wäre. Und weil wir deswegen immer mehr Geld in den Neubau und Ausbau verschieben, vernachlässigen wir auch den Erhalt von Staatsstraßen."
Ergänzend hierzu ein Zitat aus der NW vom 14.10.2004:
"Das Autobahnnetz soll trotz Stagnation beim Verkehrsaufkommen weiter wachsen. Bis 2015 sollen 1.900 km neue Straßen entstehen, wie der Bundesminister Manfred Stolpe auf dem Deutschen Straßen- und Verkehrskongress erklärte. Straßenplaner hingegen erwarten einen Verkehrsrückgang und forderten ein Umsteuern bei der Planung."
NRW muss für die Instandhaltung von Autobahnen, Bundes- und Landstraßen bisher pro Jahr 243 Mio € aufbringen. (lt Auskunft des Verkehrsministeriums NRW vom 26.Juli 2004).
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