Der BUND (Kreisgr. Bielefeld), die Gemeinschaft für Natur und Umweltschutz im Kreis Gütersloh (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (Stadtverband Bielefeld) haben am 6.10.2004 folgenden Antrag an die Bezirksregierung Detmold gestellt:

Betr.: Planfeststellungsverfahren Bundesautobahn A 33 zum Abschnitt 6 zwischen Bielefeld und Steinhagen-Schnatweg (Aktenzeichen 53.34-00-1/03) - gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU v. 15.07.04

Hier:

Antrag auf ingenieursmäßige Ausarbeitung der Ausbauvariante B 68 mit Ortsumgehung Halle

Hiermit beantragen wir, dem Landesbetrieb Straßen NRW die ingenieursmäßige Ausarbeitung der Ausbauvariante B 68 einschließlich Ortsumfahrung Halle aufzutragen.

Die Verbände hatten bereits in ihrer Stellungsnahme zum Abschnitt 6 der A 33-Planung kritisiert, dass diese Ausbauvariante nicht in die Abwägung einbezogen worden war, obwohl der Auftrag dazu ausdrücklich im Erläuterungsbericht eingefordert wird. Darin heißt es: "Neben den in der UVS1 untersuchten und unter 2.3 dargestellten 4 Neubauvarianten sind grundsätzlich auch die Nullvariante (ohne A 33) und der Ausbau der vorhandenen B 68 in die Abwägung mit einzubeziehen." 2 Diese Untersuchung ist jedoch unterlassen worden.
Dieser Antrag der Verbände reagiert deshalb einerseits auf die mangelhafte Abwägungsgrundlage. Er unterstützt andererseits die Feststellungen der anerkannten Naturschutzverbände in der "Gemeinsamen Erklärung zum geplanten Neubau der A 33 zwischen Halle und Borgholzhausen" vom 9.2.2004, unterzeichnet von den Vertretern:

  • des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung,
  • des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
  • des Landesbetriebs Straßenbau NRW Geschäftsbereich 2,
  • des Landesbetriebs Straßenbau NRW Niederlassung Bielefeld,
  • der Bezirksregierung Detmold, Höhere Landschaftsbehörde (HLB),
  • des Kreises Gütersloh, der Stadt Halle und der Stadt Borgholzhausen,
  • des BUND NRW,
  • der Naturschutzverbände OWL.

Darin heißt es unter anderem: "Sie (die Umweltverbände) halten diesen (Weiterbau der A 33) nicht für notwendig, da den Verkehrsanforderungen durch den Ausbau der B 68 bzw. den Bau von Ortsumgehungen Rechnung getragen werden könnte."
Diese Auffassung deckt sich mit den Darstellungen der Verkehrsprognose 2020 sowie der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).
Deshalb ist die Prüfung der Ausbauvariante B 68 mit Ortsumgehung Halle zwingend geboten.

Die Gründe im Einzelnen:
1. Die B 68 als alte Handelsstraße verbindet Osnabrück mit Bielefeld. Wegen der dort angesiedelten Gewerbe- und Wohngebiete trägt sie die Hauptlast des Ziel- und Quellverkehrs. Sie würde auch mit A 33 eine stark befahrene Straße sein. Dieser Erkenntnis zufolge hält Halle eine Ortsumgehung in jedem Fall für unerlässlich, um den Ortskern zu entlasten. Die UVS schlägt deshalb zusätzlich den Rückbau der Ortsdurchfahrt vor, damit eine Entlastungseffekt von 55% erreicht werden kann.

2. Bei Lückenschluss der A 33 wird in der Verkehrsprognose für das Jahr 2020 eine Mehrbelastung von ca. 30 000 Kfz/24 h für den Raum zwischen Borgholzhausen und Bielefeld vorausgesagt.
Zum Vergleich: Gegenwärtig fahren auf der A 33 von Osnabrück bis Borgholzhausen 8.000 Kfz/24 h, d.h. so viel wie auf einer nur mäßig befahrenen Landstraße. Nach Lückenschluss sollen hier im Jahre 2020 39.000 Kfz/24 h verkehren, während ohne Lückenschluss 16.500 Kfz/24 h erwartet werden. (s. Anlage) Ein plausibler Nachweis für diese Verkehrsentwicklung fehlt allerdings. Andere Fakten lassen eher das Gegenteil erwarten. Z.B. rechnet die Shell-Prognose "Neue Ordnung" bis zum Jahr 2020 mit einem kontinuierlichen Rückgang der Gesamtfahrleistung. Hinzu kommt, dass die Verkehrszählungen der letzten Zeit auf der B 68 einen Rückgang der Kfz/Mengen belegen. Durch einen auf die regionalen Verkehrsbedürfnisse beschränkten Ausbau der B 68 an Stelle einer A 33 könnte die Verkehrsbelastung in diese Region erheblich vermindert werden.

3. Laut der Verkehrsprognose 2020 (S. 1-1) soll die A 33 die Räume Osnabrück, Bielefeld und Paderborn verbinden und eine Querverbindung  zwischen den Autobahnen A 1 und A 2 herstellen. Diese großräumige Verbindung gibt es aber bereits in Form der A 30.

4. Auch der Ausbau anderer Verkehrsträger wird den Kfz-Verkehr vermindern. In der Verkehrsprognose (S. 2-3) rechnet man mit einer Entlastung von 500 Kfz/24h auf den parallelführenden Straßen, vor allem der B 68 und der L 785 zwischen Borgholzhausen und Bielefeld durch die reaktivierte Bahnstrecke Bielefeld-Osnabrück. Eine weitere Entlastung würde der Ausbau der Sennebahn von Bielefeld nach Paderborn oder die Verlängerung der Stadtbahnlinie nach Sennestadt oder die Optimierung der Schienenstrecke Bielefeld-Brackwede nach Schloß Holte-Stukenbrock-Hövelhof-Paderborn mit sich bringen.

5. Konflikte, die der Weiterbau der A 33 mit sich brächte, könnten durch den Ausbau der B 68 mit effektivem Lärmschutz und Ortsumgehung Halle weitgehend vermieden werden:

  • Siedlungsgebiete wie Windflöte, Südwestfeld, Mönkewegsiedlung, Heidekamp,  Ummeln und Steinhagen würden nicht neu belastet.
  • Erholungsgebiete wie Tatenhausener Wald, Schloss Holtfeld und Stockkämpen, die Patthorst und Bockschatz Hof blieben in ihrer Gesundheitswirkung erhalten.
  • Wasserschutzgebiete und damit die Trinkwasserversorgung von Borgholzhausen/Holtfeld, Halle/Bokel (gepl.), Halle/Tatenhausen, Steinhagen/Patthorst, Bielefeld/Ummeln wären gesichert.
  • Lebensräume von "besonders" und "streng geschützten Arten" blieben erhalten.3
  • Das § 62-Biotop im Bereich des geplanten Knotenpunktes "Schnatweg", das bisher bei der Planung nicht berücksichtigt worden ist, würde nicht beeinträchtigt.
  • Auen und geschützte Gewässer, so z.B. die Lutter/Lichtebachniederung, Kronsbach-, Pulverbach-, Mühlenbach- und Foddenbachniederung, der Künsebecker Bach, Laibach, Ruthebach, Loddenbach, die Hessel und der Casumer Bach würden nicht neu geschädigt.
  • Unzerschnittene Landschaftsräume blieben erhalten.
  • Damit würde dem Vermeidungsgebot des BNatG Rechnung getragen.

6. Die Belange von Natur und Landschaft haben bei der straßenplanerischen Abwägung einen hohen Rang4. Wenn von einem Vorhaben vorrangige Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege maßgeblich betroffen werden, so ist zu prüfen, ob es zumutbare Varianten des Vorhabens gibt. Auch deshalb muss der Ausbau der B 68 als eine solche Variante in Betracht gezogen werden.
Nach § 19 Abs. 1 BNatSchG NeuRegG sowie § 4 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen, wenn sie vermeidbar sind. Falls die Ausbauvariante B 68 nicht geprüft wird, kommt u.E. der Landesbetrieb Straßen NRW seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach.

7. Der Verzicht auf den Weiterbau der A 33 würde zugleich Steuermittel einsparen:
Kosten für den Bau der A 33 zwischen Borgholzhausen und Bielefeld: ca. 305 Mio €
Kosten für den Ankauf, Erhalt und die Pflege von ca. 200 ha Kompensationsfläche: nicht beziffert.

Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Instandhaltung des oben genannten Teilstücks der geplanten A 33 in Höhe von 1,6 Mio € pro Jahr, die zu den 243 Mio € pro Jahr hinzu kämen, die das Land NRW derzeit für Autobahnen, Bundes- und Landsstraßen aufbringen muss. 

Fazit

1960 wurde mit der Planung der A 33 als "Ersatzplanung-Bundesstraße 68" begonnen. Im Planungsverlauf bis heute hat sich gezeigt, dass gegen das Vorhaben gewichtige naturschutzfachliche Bedenken bestehen und für die betroffenen Kommunen Halle, Steinhagen und Ortsteile von Bielefeld neue, gravierende Mehrbelastungen durch Verkehrsimmissionen und Beeinträchtigungen der Siedlungsentwicklung entstehen.

Anhand des dargestellten Prognoseszenarios kann die verkehrliche Bedeutung einer A 33 für die Entlastung des Raumes nicht nachvollzogen werden. Vielmehr wird er zusätzlich mit Verkehr belastet.

Es muss geprüft werden, ob durch einen Ausbau der B 68 einschließlich eines wirksamen Lärmschutzes und der Ortsumgehung Halle solche Nachteile nicht weitgehend vermindert werden können und damit eine Alternative zum Weiterbau der A 33 zur Verfügung steht, die bei maßvoller Ausstattung wesentlich weniger kostet und die alte und neue Siedlungsgebiete, Natur, Landschaft und endliche Ressourcen schont.

Die Naturschutzverbände fordern deshalb, den Ausbau der B 68 straßentechnisch aufzuzeigen und bis zur Erörterungsverhandlung darzulegen.

  1. Umweltverträglichkeitsstudie 1992
  2. Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt 6 der A 33 - Unterlage 1, S. 15/16
  3. Allgemeine Rundverfügung Nr. 5 des Geschäftsbereiches Planung des Landesbetriebes Straßenbau NRW: Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten beim Straßenplanungen
  4. Hinweise des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen -Abt. Straßenbau, Straßenverkehr zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99)