"Baulandfreimachung" in Steinhagen
Presserklärung der Gemeinschaft für Natur- und Umweltschutz im Kreis Gütersloh e.V. GNU

Der A 33 Bau nimmt nun richtig Fahrt auf:
Zuerst der Abriss von Häusern und alten Höfen im Frühsommer, jetzt die Rodung von alten Bäumen, auch durchaus von Höhlenbäumen und Gebüschen am Pulverbach usf.
In wenigen Stunden wird abgeholzt, geschreddert und abtransportiert, was in Jahrzehnten gewachsen ist.
Da nimmt die Landesregierung NRW billigend in Kauf, dass die hier vorkommenden, streng geschützten Vogel- und Fledermausarten ihre Jagdgebiete, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, eben ihren Lebensraum verlieren.

Gemäß FFH Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, "wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder [...] ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören."
Dieses Verbot meint die Landesregierung locker umgehen zu können, indem sie  die Fledermäuse zuvor mit  Lärm von Großmaschinen und Sägen "vergrämt". Sie können sich ja neuen Lebensraum in der Umgebung suchen, heißt es. Wem das nicht gelingt, der hat Pech gehabt.
Die Landesregierung weiß natürlich, dass der Mangel an natürlichen Lebensräumen  die Ursache des Artenrückgangs ist. Sie weiß auch, dass die mit dem Straßenbau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft eine weitere Entwertung und Verinselung noch verbleibender Freiräume nach sich ziehen.
Sie weiß auch, dass es Ausnahmen von diesem Verbot nur dann gibt, wenn das Vorhaben
* "dem Interesse der Volksgesundheit oder der  öffentlichen Sicherheit dient
*  oder aus anderen Gründen des zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses geschieht.
* es keine Alternativen gibt
* und die Populationen der betroffenen Arten in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben." (Artikel 16 der FFH-Richtlinie.)

Dies ist nicht der Fall, denn in der Kosten/Nutzen Rechnung des Bundesverkehrswegplanes von 2003 hat sich der Nutzen der A 33 gegenüber 1985 erheblich reduziert. So sind der hohe "Regionalwirtschaftliche Vorteil" um 81 % und die "Umwelteffekte" um 320 % geschrumpft. Gestiegen ist allein der Nutzen für das Transportwesen auf der Straße.

Es ist müßig auf die von den Umweltverbänden vorgeschlagenen Alternativen hinzuweisen, durch die weniger Landschaft, weniger landwirtschaftliche Fläche und sehr viel weniger Steuergelder verbraucht worden wären und es weniger Artenschutzprobleme gegeben hätte.

Interessant wird das Vorgehen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, auch Biodiversität genannt.
167 Staaten und die EU, allen voran Deutschland, haben sich verpflichtet, die "Biologische Vielfalt" zu erhalten, "weil die biologische Vielfalt die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde ist."
Verursacher von Schäden an der "Biologischen Vielfalt" können nach dem neuen Umwelthaftungsrecht haftbar gemacht werden.
Die Beseitigung der Schäden, also  die Wiederherstellung bestimmter Lebensräume, oder die Wiederansiedlung einer geschützten Art kann enorm teuer werden.
Dieser Fall könnte hier zutreffen und wird von der GNU zur Zeit geprüft.

Marion Ernsting

Reaktion auf die Berichte im WestfalenBlatt (21.10.09: "Sägen vertreiben Fledermäuse") und im Haller Kreisblatt (22.10.09: "Bäume machen der Autobahn Platz")