Entlastung für Halle

Auch mit einer A 33 braucht Halle eine verkehrliche Entlastung der Wohnbevölkerung und eine Verbesserung der Stadtentwicklung. Daran besteht kein Zweifel. Eine Entlastungsstraße hätte folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. Akzeptanz der Entlastungsstraße bei der Bevölkerung durch

  • einen kleinen Umwegefaktor;
  • den Rückbau der alten B 68 in Halle, sodass zwar der Durchgangsverkehr unterbunden,  jedoch die Erschließung der Innenstadt nicht beeinträchtigt wird;
  • eine eindeutige Vorrangfunktion gegenüber aufmündenden Straßen;
  • eine gute Verkehrslenkung, damit der Verkehr sich leicht zurecht findet;
  • Mehrfachfunktion, d.h. Verteiler- und Erschließungsfunktion für Gewerbe- und Wohngebiete in der Stadt Halle und in Künsebeck.


2. Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschutz durch

  • eine Fahrbahndimensionierung, die den Mindestanforderungen des Verkehrsaufkommens gerade noch genügt und damit keine Sogwirkung auf überregionalen Verkehr ausübt;
  • Zubringerfunktion im Falle einer Realisierung der A 33. (In diesem Falle sollte genau geprüft werden, ob die Anschlüsse L 782 und Schnatweg zugunsten eines weniger belastenden Anschlusses aufgegeben werden können.)
  • Nutzung vorhandener Straßen;
  • Berücksichtigung ökologisch wertvoller Bereiche, Grünzüge, wertvoller Böden;
  • Grundwasserschutz.

Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, dass ein Umweltverband wie die GNU eine Entlastungsstraße vorschlägt.
Diesen Vorschlag hat die GNU seit 1981 immer wieder gemacht, weil die außerordentliche Lärm- und Schadstoffbelastung in Halle außerordentliche Maßnahmen erfordert. Diese Belastungen müssen auf eine Weise verringert werden, dass die Vorteile für die Bevölkerung die Nachteile für Natur und Landschaft überwiegen.