Entlastung für Halle
Auch mit einer A 33 braucht Halle eine verkehrliche Entlastung der Wohnbevölkerung und eine Verbesserung der Stadtentwicklung. Daran besteht kein Zweifel. Eine Entlastungsstraße hätte folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Akzeptanz der Entlastungsstraße bei der Bevölkerung durch
- einen kleinen Umwegefaktor;
- den Rückbau der alten B 68 in Halle, sodass zwar der Durchgangsverkehr unterbunden, jedoch die Erschließung der Innenstadt nicht beeinträchtigt wird;
- eine eindeutige Vorrangfunktion gegenüber aufmündenden Straßen;
- eine gute Verkehrslenkung, damit der Verkehr sich leicht zurecht findet;
- Mehrfachfunktion, d.h. Verteiler- und Erschließungsfunktion für Gewerbe- und Wohngebiete in der Stadt Halle und in Künsebeck.
2. Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschutz durch
- eine Fahrbahndimensionierung, die den Mindestanforderungen des Verkehrsaufkommens gerade noch genügt und damit keine Sogwirkung auf überregionalen Verkehr ausübt;
- Zubringerfunktion im Falle einer Realisierung der A 33. (In diesem Falle sollte genau geprüft werden, ob die Anschlüsse L 782 und Schnatweg zugunsten eines weniger belastenden Anschlusses aufgegeben werden können.)
- Nutzung vorhandener Straßen;
- Berücksichtigung ökologisch wertvoller Bereiche, Grünzüge, wertvoller Böden;
- Grundwasserschutz.
Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, dass ein Umweltverband wie die GNU eine Entlastungsstraße vorschlägt.
Diesen Vorschlag hat die GNU seit 1981 immer wieder gemacht, weil die außerordentliche Lärm- und Schadstoffbelastung in Halle außerordentliche Maßnahmen erfordert. Diese Belastungen müssen auf eine Weise verringert werden, dass die Vorteile für die Bevölkerung die Nachteile für Natur und Landschaft überwiegen.
Seitenanfang