Vertragsbruch der Landesregierung und Klagerecht der Naturschutzverbände

Im Oktober 2009 hat das Land die "Gemeinsame Erklärung" mit den Naturschutzverbänden von 1984 aufgekündigt, indem es keine Ausgleichsflächen wie damals vereinbart zur Verfügung stellen will. Damit ist auch der Verzicht der Naturschutzverbände auf ihr Klagerecht, dem sie in der "Gemeinsamen Erklärung" unter bestimmten Bedingungen  zugestimmt hatten, hinfällig. Herr Horn setzt sich in seinem Leserbrief mit den Auswirkungen einer Klage gegen die A 33 auseinander.  

Leserbrief von Lüdeke Horn, Halle, an das Haller Kreisblatt als Reaktion auf einen Leserbrief von Dr. Richard Sautmann vom 31.10.2009:

Ich stimme Herrn Dr. Sautmann voll und ganz zu, ebenso wie ich auch dem Redaktionsbeitrag "Was ein Vertrag mit dem Land wert ist" zugestimmt habe. Nur ahne ich Böses. Wenn die Naturschutzverbände tatsächlich klagen, wird der Bürgerzorn nicht Herrn Kozlowski treffen, sondern die Naturschutzverbände, in erster Linie ihren "Oberwatschenmann" Wolfhart Kansteiner. Warum? Der Bürger ist zwar mündig (über 18 und nicht geistesgestört), aber völlig einsichtsresistent, was das Verhältnis "Mein Auto einerseits und Umwelt- Natur- und Klimaschutz andererseits" anbelangt. Das konnte man schon Ende der 80er Jahre beobachten, als der Einbau des Katalysators in PKWs Gesetz wurde, was auch den Einzelnen Geld kostete, aber erforderlich wurde, um das Waldsterben aufzuhalten. Da fuhren tausende von Autos mit dem Aufkleber "Mein Auto fährt auch ohne Wald" durch die Gegend.

Und wenn man heute an den Stammtischen, beim Friseur oder beim Zahnarzt die Ohren spitzt, so ist unüberhörbar: "Der Mensch ist wichtiger, als die Natur" oder "Der Mensch ist wichtiger, als Bechstein-Fledermaus und Kammmolch!" Als ob nicht Bechstein-Fledermaus und Kammmolch bloß Vertreter einer intakten Natur sind. Und das, Herr Dr. Sautmann, was Sie ganz verschämt (Wahrscheinlich haben Sie schon an den Stammtischen die Ohren gespitzt!) in einem einzigen Satz erwähnen, ist der einzige Zweck der Ausgleichsflächenregelung: Wir sind alle Glieder eines Ökosystems und wenn das Ökosystem kaputt geht, gehen wir auch kaputt. Das aber kapiert Otto Normalverbraucher in Deutschland nicht. Das konnten Sie auch in Ihrer Heimatstadt beobachten. Als die Rebhuhnstrasse im Interesse des Naturschutzes für den Kfz-Verkehr gesperrt werden sollte, wusste das ein Bürgerbegehren zu verhindern mit so klugen Argumenten, wie "Die Rebhuhnstraße war eher da, als das Naturschutzgebiet". Und auch das Gezerre um die Alleebäume am Hölmerweg spricht nicht gerade für das Bürgerinteresse an Natur- und Umweltschutz.
Man könnte dem einsichtsresistenten Bürger - wahrheitsgemäß - sagen: "Wenn wir unsere ganzen Wälder mit Beton zukleistern, dann haben unsere Enkel nichts mehr zu fressen, weil es nicht mehr regnet!" Dann macht er sich wieder einen Aufkleber: "Mein Auto fährt auch ohne Enkel!"

So viel zum "mündigen Bürger". Also: Halten die Naturschutzverbände den A33- Bau durch Klagen auf, sind sie die Sündenböcke. Gelingt es Kozlowski, die Naturschutzverbände durch Intrigen und/oder falsche Versprechungen von einer Klage abzuhalten, ist er der Held und der Schnatweg in Halle wird in "Günter-Kozlowski- Straße" umbenannt werden.