Jahresbericht Rietberg 2012

Das Jahr begann mit der Fällung von Bäumen für den neuen REWE Markt in Neuenkirchen. Ein kleiner Park weniger, eine größere ortsnahe Versorgung mehr und die Ungewissheit, was mit den bisherigen Verkaufsräumen künftig geschieht. Das übliche Dilemma! Im benachbarten Garten, der in den letzten Jahren eher überbesucht von Vögeln verschiedenster Arten war, wurden nur noch Drosseln und Meisen gesichtet. Hautnah wurde deutlich, wie wichtig es ist, verbleibende Grünflächen so strukturreich und naturnah wie möglich zu gestalten. Die naturnah gestalteten Kreisel waren in diesem Jahr allerdings leider nicht mehr schön. Um mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, ist wohl eine Bepflanzung mit Naturstauden angebrachter. Als praktisches Beispiel für Naturschutz im Garten wurde von März bis November wieder der Naturgarten im Gartenschaupark gepflegt. Nach wie vor werden noch Helfer gesucht. Darüber hinaus wurden Informationen zum Natur- und Artenschutz auf der GNU Homepage ergänzt.

Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Jahr waren wieder der Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Nach nochmaliger Überarbeitung des Konzepts konnte nun das Biogas Spezialheft abgeschlossen, gedruckt und an die Mitglieder verteilt werden. Für Rietberg wurde ein ökologisches Wallheckenkonzept mit Verarbeitung der Hackschnitzel in einem Blockheizkraftwerk vorgeschlagen, welches im Klimaschutzkonzept der Stadt Rietberg Berücksichtigung finden soll. Aufgeschreckt hat die Rietberger auch das Thema Fracking, da Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas in Rietberg im Raum standen. Glücklicherweise wurden diese erst einmal ausgesetzt, da damit verbundene Gefahren für Mensch und Umwelt bisher nicht geklärt sind. Beim Kreis Gütersloh habe ich an verschiedenen Klimaworkshops teilgenommen.

Am Ende des Jahres wurde ein neuer Entwurf zur Neufestsetzung der Verordnung für das Naturschutzgebiets Rietberger Emsniederungen vorgelegt. Der letzte datierte aus dem Jahr 2009. Erneut wurde zusammen mit dem Landesbüro eine Stellungnahme erarbeitet und der Entwurf abgelehnt. Es gab zwar Verbesserungen, indem nun einige Bewirtschaftungsmethoden zur Mahd verboten werden sollen, die den Vogelschutz berücksichtigen. Hauptkritikpunkt ist jedoch ein nach unserer Ansicht nicht ausreichend gesetzlich geregelter Grünlandschutz und damit auch Vogelschutz. Einer weiteren Grünlandintensivierung durch Düngung und Biozideinsatz wird die Tür geöffnet, indem hierfür nur eine Anzeigepflicht bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgesehen wird. Insbesondere für die naturkundlich bedeutsamen Flächen halten wir dies für bedenklich.