Rückblick Steinhagen 2010

2010 hat die GNU in Steinhagen Führungen in zwei Naturschutzgebiete (NSG) organisiert, die kaum bekannt sind: Im April ging es in das NSG Egge, das den Südhang des Teutoburger Waldes vom NSG Jakobsberg bis zur Grenze des Bielefelder Gebiets umfasst und seit 2008 besteht. Unter reger Anteilnahme von zahlreichen interessierten Steinhagener Bürgern hat Matthias Glatfeld die Besonderheiten dieses NSG, den Buchenwald auf Kalksteinböden und seine Lebensgemeinschaften, erläutert und die Nachwirkungen der historischen Waldnutzung als Niederwald erklärt. Im August hat Dr. Uwe Schlichting in das NSG Vennheide eingeführt. Es liegt im westlichsten Zipfel Steinhagens und umfasst neben Feuchtwiesen eine Sandheide und einen kleinen Heideweiher. Auch diese Exkursion fand viel Interesse. Der Erfolg dieser Veranstaltungen ermutigt uns, weitere Naturschutzgebiete im Kreis einer breiteren Öffentlichkeit vozustellen.

 

Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt nach wie vor dem Waldgebiet Patthorst. 2009 konnten wir berichten, dass auf der Patthorster Straße durch das Waldgebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h eingeführt worden ist. Leider wurde sie 2010 auf dem Teilstück außerhalb des Waldes wieder zurückgenommen. Im Dezember konnte die GNU Hinweisschilder aufstellen, die von Realschülern der
6. und 10. Klasse im Kunstunterricht hergestellt worden sind. Auf den Schildern, die die Form von Verkehrshinweisschildern hatten, waren auf gelben Grund je ein Hase, ein Igel, ein Wildschwein, ein Eichhörnchen, ein Hirsch und eine Schnecke zu sehen. Am Zustandekommen dieser Aktion waren neben der Realschule und der GNU auch die Gemeindeverwaltung und die Straßenverkehrsbehörde beteiligt. Leider haben die Schilder kaum eine Woche überlebt, dann waren sie schon geklaut. Die GNU hat Strafantrag gestellt.

 

Die A 33 – eine unendliche Geschichte. 2010 traten die mittelbaren Folgen des geplanten Autobahnbaus ins öffentliche Bewusstsein: Entlang der geplanten Trasse soll in Halle-Künsebeck ein 48 ha großes interkommunales Gewerbegebiet entstehen, das unmittelbar vor der Genehmigung steht. Denn dieser Lage wird eine besondere „Standortgunst“ zugeschrieben. Das Gewerbegebiet macht Zufahrtsstraßen erforderlich, durch die weiterer Freiraum zerstört und die Umwelt belastet wird. Für die wertvollen Biotope, die dadurch zerstört werden, gibt es in erreichbarer Umgebung keinen Ersatz. Alle Hinweise, Einwände und Anregungen der Naturschützer im Erörterungstermin blieben unberücksichtigt.