Gegendarstellung zum WestfalenBlatt

Stellungnahme der Gemeinschaft für Natur- und Umweltschutz im Kreis Güterloh e.V. (GNU) zum Artikel im Westfalenblatt - Ausgabe Werther - vom 05.12.2007:
"Bezirksregierung widerspricht GNU - Gammelfleisch kommt in keine Anlage"
sowie "Bezirksregierung widerspricht GNU - Stellungnahme zu Biogas-Anlage"

Das "Westfalenblatt" hat fälschlicherweise behauptet, es gebe eine "offizielle Verfahrensstellungnahme" der GNU. Richtig ist, dass die GNU auf Nachfrage interessierter Bürger ihre Position zu der in Werther geplanten Biogasanlage mitgeteilt und auch den Mitgliedern des Planungsausschusses der Stadt Werther sowie der Bürgermeisterin Marion Weike zugänglich gemacht hat.

Unsere Stellungnahme ist als Beitrag zur kritischen Meinungsbildung der politisch verantwortlichen Gremien im Sinne der auf vorsorglichen Umweltschutz ausgerichteten Satzung der GNU gedacht. Wir wollten uns gerade nicht in die öffentliche Diskussion in Werther einschalten.
Da das WESTFALENBLATT den Inhalt unserer Mitteilung nunmehr der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, besteht für diese auch der Anspruch darauf, umfassender informiert zu werden. Begrüßen würde die GNU es deshalb, wenn das WESTFALENBLATT in der nächsten Zeit auch die Stellungnahme der von uns zitierten Quellen einholen würde.
Etwas ungewöhnlich ist auch, dass die Bezirksregierung in Detmold, vertreten durch den Amtsrat  Arnold Niehage, neuerdings über die Presse Stellungnahmen zu einer inoffiziellen Mitteilung der GNU abgibt.

Zu der Stellungnahme von Amtsrat Niehage, Bezirksregierung Detmold, im Einzelnen:

1. Amtsrat Niehage: Entgegen der Aussage der GNU solle die Biogasanlage in Werther nur auf 1 100 kW erweitert werden. Falsch sei auch, dass 35 000 t im Jahr darin verarbeitet werden sollen. Realistisch seien 18 250 t im Jahr.
GNU: Tatsächlich geht aus dem der GNU vorliegenden Antrag der Fa. Bioenergie Werther GmbH und CO KG vom 18.06.07, Eingangsstempel der Stadt Werther 20.06.07, hervor, dass die geplante Anlage  auf 1 542 kW erweitert werden soll, also etwa um das Dreifache der bestehenden Anlage. Weiter geht daraus hervor, dass die Tonnage der Einsatzstoffe auf 35 000 t im Jahr erhöht werden soll. Vorher waren es 14.680 t/a. Es wäre gut, wenn die Bezirksregierung die Fundstelle ihrer  Daten nennen würde.

2. Amtsrat Niehage: In der Anlage sollten ausschließlich Abfälle aus der Agroindustrie, also aus der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung aus streng kontrollierten Bereichen verarbeitet werden. Sogenanntes Gammelfleisch könnte und dürfte in einer Biogasanlage nicht verarbeitet werden.
GNU: Tatsächlich hat die GNU das Material, das in dem Cofermenter verwertet werden soll, nach den Angaben des obengenannten Antrages aufgeführt. Darin war von "Gammelfleisch" nicht die Rede, wohl aber von Magen-Darminhalten von Schlachtvieh, von Flotaten, überlagerten Lebensmitteln etc.. Nach der EU-Verordnung 1774/2002 werden Schlachtabfälle seit dem Auftreten der BSE- Seuche in 3 Kategorien eingeteilt:
* Kategorie 1: Schlachtabfälle, die von Tierseuchen betroffen waren; sie müssen vollständig als Abfall entsorgt werden.
* Kategorie 2: Tierische Nebenprodukte wie Schlachtabfälle, die Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten, dürfen nach entsprechender Vorbereitung
anderen Zwecken als der Futtermittelherstellung zugeführt werden, also z.B. der Biogaserzeugung.
* Kategorie 3: Nebenprodukte gesunder Tiere, die zur Herstellung für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurden, dürfen zur Herstellung von Futtermitteln verwendet werden.
Danach kann Schlachtabfall der Kategorie 2 in einer Biogasanlage verwertet werden. Wer dies als "Gammelfleisch" bezeichnet, tut es in eigener Verantwortung. Die GNU hatte keinen Anlass, diese Bezeichnung zu verwenden, da dies nicht zur Versachlichung der Diskussion beigetragen hätte..

3. Amtsrat Niehage: Das Einschleppen pathogener Keime ist möglich. Aber das gleiche Material brächten viele Landwirte unbehandelt über Gülle auf die Äcker. Veterinärrechtlich sei das nicht bedenklich, denn die Keime seien nicht in einer solchen Anzahl und Art vorhanden, dass es auffällig wäre. Medikamente und Hormone seien mit veterinärrechtlicher Zulassung versehen. Ob Schweinekot in einer Biogasanlage oder direkt auf Äckern landet, spiele keine Rolle.
GNU: Die Recherche der GNU, dass pathogene Keime über die Substrate und schließlich die Gärreste in den Nahrungskreislauf geraten können, wird somit im Wesentlichen bestätigt. Der Verweis von Amtsrat Niehage, dass dies ja viele Landwirte über die Ausbringung von Gülle auch tun, schafft das Problem nicht aus der Welt, sondern verstärkt es. Auch mit dem Hinweis von Amtsrat Niehage auf veterinärrechtliche Zulassung von Medikamenten und Hormonen kommen wir in der Sache nicht weiter, vielmehr täuscht dies falsche Sicherheit vor.
Dazu heißt es in der Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen zum Thema "Arzneimittel in der Umwelt" vom April 2007:
"Bei den Tier-Arzneimitteln steht das Problem der Resistenzausbreitung  aufgrund des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung im Vordergrund. Aber gerade aus Vorsorgegründen gebietet es sich ebenso, die Einträge von Arzneimittelwirkstoffen in die landwirtschaftlich genutzten und ohnehin schon durch Pflanzenschutzmittel und andere Schadstoffe sowie durch Verdichtung belasteten Böden in stärkerem Maße zu mindern".
Weiter heißt es sinngemäß, dass sich zwar Ansätze dazu in den Leitlinien der Bundestierärztekammer finden, wie der Arzneimitteleinsatz gemindert werden kann, so etwa,
* dass prophylaktische Gaben zu vermeiden sind,
* dass antibiotische Reservemittel der Humanmedizin nur nach strenger Indikationsstellung kurzfristig bei Einzeltieren angewendet werden sollten usf.
Jedoch fehlt eine gesetzliche Verankerung dieser oder anderer Leitlinien sowohl im nationalen als auch im europäischen Recht.
Dass weitere Minderungsmaßnahmen aus Vorsorgegründen geboten sind, zeigt sich daran, dass es immer noch Hinweise auf unsachgemäßen und sogar illegalen Einsatz von dem seit mehr als 10 Jahren verbotenen Chloramphenicol, aber auch anderen nicht zugelassenen Wirkstoffe gibt.
Derzeit erfolgt auch keinerlei Kontrolle der Arzneimitteleinträge über Wirtschaftdünger in die Böden, sofern es sich um Altarzneien handelt.
Auch hilft die Düngeverordnung vom 14.01.2006 nicht, schädliche Arzneimitteleinträge in Böden und Gewässer zu vermeiden. Dazu fehlt es an genaueren Kenntnissen über das Verhalten dieser Wirkstoffe in Wirtschaftsdüngern sowie in landwirtschaftlichen Böden.

4. Amtsrat Niehage: Zu der Untersuchung des Institutes für Bakteriologie und Mykologie an der  Universität Leipzig, dass in 30 % der untersuchten Gärreste Clostridien nachzuweisen waren - darunter pathogene Arten wie das Clostridim Botulinum - führt Amtsrat Niehage andere Aussagen an, wie die der Landbauschule Aulendorf in Baden-Württemberg oder der Landbauschule Weihenstephan bei Erding an. Danach sind Clostridien überall in der Umwelt, in Böden und tierischen Ausscheidungen.
Die Clostridienproblematik bestehe auch in der Sauen- und Ferkelhaltung. Deren Gülle werde auf die Felder aufgebracht, ohne dass es gegen die Düngeverordnung verstieße.
GNU: Dass die verschiedenen Clostridienarten im Boden oder in tierischen Ausscheidungen nicht nur vorhanden, sondern auch zum Abbau organischer Reste unerlässlich sind, ist für die GNU unstrittig. Hier geht es jedoch um pathogene Clostridien in einem höchst nährstoffreichen Medium, nämlich den eiweißhaltigen Abfällen, die den Nährboden darstellen für ihre massenhafte Vermehrung. Weiter geht es um die Fähigkeit dieser Bazillen, ungünstige Lebensbedingungen als Sporen zu überdauern, es sei denn, sie werden bei 120 ° C abgetötet. Dies bleibt also ein Risiko, dem man sich stellen sollte und das nicht ausschließlich durch den Hinweis auf Landbauschulen, Umfragen in Krankenhäusern in OWL oder die Dünge-VO bagatellisiert werden kann.

5. Amtsrat Niehage: Das Material der Fa. Tönnies gehe bereits jetzt in eine Biogasanlage in Rietberg. Die Anlage unterliege dem nationalen EU und Hygienerecht.
GNU: Der GNU ist bekannt, dass große Mengen der Abfälle aus der Großschlachterei Tönnies in die Cofermenteranlage Hansmeier/Rietberg gehen, mit behördlicher Genehmigung. Diese Anlage ist inzwischen auf 3000 kW erweitert worden. Die Großschlachterei Tönnies hatte 1994 die Genehmigung bekommen, 8 000 Schweine am Tag zu schlachten. Heute sind es 21 000 Schweine am Tag.
Die GNU zweifelt nicht daran, dass die Bezirksregierung die Genehmigungen nach der aktuellen Genehmigungslage erteilt. Leider ist dies keine Gewähr für Risikofreiheit. In vielen Fällen werden Gesetze und Verordnungen erst nach einem Unfall erlassen, wie die vielen Umweltskandale der letzten Jahre gezeigt haben.

6. Amtsrat Niehage: Während der Wachstumsruhe von Pflanzen dürfe gar kein Gärsubstrat (Gärrest) oder Dünger ausgebracht werden. Wenn doch, wäre das eine illegale Abfallbeseitigung und damit ein Straftatbestand.
GNU: Die anhaltende Eutrophierung weiter Flächen in Deutschland infolge zu hoher Nährstoffeinträge durch Dünger und die mangelnde Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie zeigen, dass die Durchsetzung eines umweltgerechten Wirtschaftsdüngermanagementes bisher nicht gewährleistet ist - trotz des von Amtsrat Niehage genannten "Straftatbestandes". Siehe Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) - Stellungnahme vom April 2007

7. Amtsrat Niehage: Wenn man die Ausbringung von Gärsubstrat (Gärresten) kritisch sehe, müsste man auch alle anderen Düngungen kritisch sehen.
GNU: Da es nun mal bei dieser Erweiterung um eine Biogasanlage und deren erhebliche Düngemengen (Gärresten) geht, hat sich die GNU nur darauf bezogen. Im Übrigen gilt die Kritik an der Eutrophierung großer Flächen durch den SRU, siehe oben.

8. Amtsrat Niehage: Die Bio-Abfall-Verordnung untersuche das Gärprodukt in Abhängigkeit der eingesetzten Menge. Untersuchungen darüber hinaus wolle der Gesetzgeber nicht, der dieses Verfahren aus der Klärschlamm VO heraus entwickelt habe. Was für Klärschlämme reiche, solle für Biogasprodukte erst recht reichen.
Der hohe Kupferwert sei unauffällig, da er durch die eingetragene Gülle erfolge. Werden Grenzwerte überschritten, heißt das noch nicht, dass es gefährlich sei.
GNU: Der hohe Kupferwert sei auf den Anteil von Schweinegülle bei der Biogasproduktion zurückzuführen, heißt es im Gutachten des Sachverständigenbüros Schriefer, Barsinghausen. Weiter werden in einer Tabelle die Schwermetallgehalte im Gärsubstrat (Probe Nr. 07-100024) bei der Aufbringung von 20 t Trockensubstrat (TS) / ha/a sowie bei 30 t TS/ha/a vorgestellt. Es wird festgestellt, dass die Kupferwerte bei 30 t TS/ha/a die maximal zulässigen Werte von 70 mg/kg mit 83, 6 mg/kg geringfügig überschreiten.
Es wird weiter gutachtlich angemerkt, dass aufgrund zu erwartender Schwankungen in den Schwermetallgehalten der Gärsubstrate auch eine Zinküberschreitung nicht auszuschließen ist. In diesen Fällen wäre die Einhaltung der Vorgaben der Bioabfall VO gefährdet, es sollte eine Absprache mit der zuständigen unteren Abfallbehörde erfolgen wie auch mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde.
Die GNU war und ist der Auffassung, dass Grenzwerte gesetzt werden zum Schutz von Boden, Grundwasser, Tieren und letztlich zum Schutz des Menschen. Ihre Überschreitung signalisiert eine Problemlage, auf die reagiert werden sollte - besonders im Vorfeld einer erheblichen Anlagenerweiterung. Die Bagatellisierung von Grenzwerten durch die Bezirksregierung als  Genehmigungsbehörde signalisiert ihrerseits, dass Grenzwerte generell nicht ernst genommen werden müssen.
Die GNU bedauert diese Äußerung der Bezirksregierung. Sie könnte in der Bevölkerung als Einladung zu bedenkenloser Umweltverschmutzung missverstanden werden.

9. Amtsrat Niehage: Die Auswirkungen von Biogasanlagen seien hinreichend bekannt, münden in der Bioabfall VO und dem gesamten Umweltrecht. Gäbe es Ungewissheiten, dürfte man schon jetzt keine Anlage zulassen.
GNU: Im WESTFALENBLATT vom 20.11.07 wird ein Projekt der Universität Bielefeld, der Fachhochschule Bielefeld, der Stadtwerke und der Fa. Biogas Nord vorgestellt mit dem Titel "Bündnis zur Bioenergieforschung". Ziel dieses Projektes ist es, die komplexen Vorgänge in einer Biogasanlage zu erforschen. Darin heißt es, dass es "noch weitgehend unerforscht ist, welche Prozesse im Einzelnen innerhalb einer Biogasanlage ablaufen, da sie ungeahnt komplex oder überraschend variantenreich sind, so dass man manchmal nicht weiß, ob Kulturen in einem Behälter montags noch so aussehen wie freitags. Das ist wie eine Black-box." Daraus lässt sich eigentlich schließen, dass es durchaus noch Ungewissheiten gibt. Der vorbehaltlosen Gewissheit von Amtsrat Niehage wäre auch damit fachlicherseits widersprochen. Im Übrigen bereitet der BUND aus gegebenem Anlass eine wissenschaftliche Stellungnahme zu Biogasanlagen vor.