GNU-Position zum Naturschutz im Kreis Gütersloh

Rückblick Im Kreis Gütersloh ist Wiesenlandschaft ab ca. 1850 entstanden, als sich nach einer Bodenreform die Viehweidewirtschaft ausbreitete. Danach wanderten verschiedene Pflanzen- und Tierarten ein, z.B. brütet der Brachvogel seit 1920 in den Wiesen von Gütersloh. Das maximale Arteninventar wurde 1900-1950 erreicht.

Mit der Änderung der Wirtschaftsweise werden seit ca. 1970 zunehmend Wiesen zu Ackerflächen umgewandelt. Der Verlust dieser Feuchtwiesen-Kulturlandschaft führte zum Bestreben, diese zu schützen und der Gesetzgeber reagierte mit Ausweisung von Feuchtwiesenschutzgebieten, im Kreis Gütersloh insbesondere von 1987-1990, die das Land Nordrhein-Westfalen finanziert.

Aktuell ist Naturschutz im Kreis Gütersloh weitgehend Feuchtwiesenschutz.

Ziel erreicht?

Konnten die Arten der Feucht - und Nasswiesen durch die Schutzgebiete in den vergangenen 20 Jahren erhalten werden? Beim Vergleich der Artenlisten und Individuenzahlen zeigt sich, dass selbst in den bestgepflegten Gebieten (Versmolder Bruch, Rietberger Emsniederung) nur noch Bruchteile der ehemaligen Feuchtwiesenvielfalt erhalten sind.

Gründe: Die Pflege der Flächen erfolgt weiterhin durch die Landwirte. Die Flächenbewirtschaftung ist jedoch ganz anders als vor 60 Jahren. Die feuchten Wiesen sind z.B. mit den heutigen schweren Maschinen nicht problemlos zu bearbeiten und das Gras ist ohne die moderne Intensiv-
düngung und den frühen Schnitt kaum landwirtschaftlich verwertbar. Daraus resultiert:

  • kein Interesse bei den Landwirten an feuchten Wiesen;
  • hohe Pflegekosten zur Entsorgung des „unbrauchbaren“ Aufwuchses bei immer weniger Geld für Naturschutzarbeiten;
  • Die zuständigen Behörden drängen auf möglichst wenig Auflagen, um eine Bewirtschaftung durch Landwirte aufrecht zu erhalten mit der Folge, dass die erforderlichen Vernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden.

Diese mangelhafte Effizienz im Feuchtwiesenschutz ist kein reines Gütersloher Problem. Nahezu alle Untersuchungen zum Thema belegen, dass mit der bisherigen Methodik der ursprüngliche Artenreichtum der Feuchtwiesen aus den genannten Gründen nicht annähernd erhalten werden kann.

Eine rechnerische Relation der Flächen zeigt den Bedeutungswandel sehr anschaulich:
Um 1900 waren im Kreis Gütersloh circa 50% der Fläche ungedüngtes, biozidfreies Weidegrünland und damit ein bedeutender Lebensraum. Heute sind 15% der Kreisfläche meist intensiv bewirtschaftetes Grünland (eher Grasäcker). Davon beträgt der Anteil der als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Feuchtwiesen 1,8%. Das entspricht 0,4% der Kreisfläche. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Verschwinden der typischen Feuchtwiesenarten wider.

GNU - Zukunftskonzept für einen nachhaltig ausgerichteten Naturschutz im Kreis GT

Die natürliche Lebensraumausstattung Europas hat zu daran angepassten Lebensgemeinschaften geführt, die weltweit genau hier ihre Verbreitung gefunden haben. Insbesondere für diese in Europa verbreiteten Arten tragen wir Verantwortung. Diese lässt sich nur dann nachhaltig umsetzen, wenn die natürlichen Lebensräume geschützt und wiederhergestellt werden. Zukünftig geht Natürlichkeit vor Kulturlandschaft.

1.  Naturentwicklungsflächen und natürliche Biotoptypen als Kernzonen

Für Arten, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in Mitteleuropa haben, besteht hier eine besondere Verantwortung. Der Erhalt dieser Arten in ihren Lebensräumen muss Hauptziel von Naturschutzbemühungen sein. Ursprünglicher Lebensraum ist die Naturlandschaft (Wildnis) – Ziele sind somit Erhalt, Förderung und Schaffung von natürlichen und naturnahen Lebensräumen & Naturentwicklungsflächen (Prozessschutz)

  • generell in allen Landschaftstypen, aber aufgrund der hohen Lebensraumqualität und Vernetzungswirkung mit Priorität in Fließgewässerniederungen mit ihrem Umfeld aus Überschwemmungsflächen, Feuchtgebieten, Röhrichten, Altgewässern und Auwald z.B. an Ems, Wapel, Axtbach, Hessel und Lutter;
  • Entwicklung von Naturwald z.B. Erlenbruch & feuchten Eichenwäldern in Bachniederungen und Lehmbodenbereichen im Südwesten des Kreises, Rotbuchenwald am Teutoburger Wald und in der Normallandschaft sowie Eichen-Birken-Kiefernwald auf den trockenen Sandflächen;
  • Eine besonders abwechslungsreiche Naturlandschaft lässt sich mit Extensivbeweidung durch große Weidetiere erreichen.

2. Biotopverbund zur Vernetzung von Kernzonen und Kulturlandschaft

Naturnahe Saumstrukturen sind durch naturverträgliche Unterhaltung zu fördern

  • durch Erhalt, Ergänzung und Neuanlage sowie durch naturgerechte Pflege von linearen Landschaftselementen wie Hecken, Weg- und Straßenrändern, Grabensystemen und Grenzsäumen;
  • durch die Umstellung der derzeit praktizierten Landschaftspflege von naturschädlichen Techniken (Mulchmahd, Heckenabschlegeln, alljährlichem Ausmähen und -baggern von Gräben oft zu ungünstigen Jahreszeiten und in unnötiger Intensität) auf naturverträgliche Methoden.

2.     Ersatzlebensräume erhalten und gestalten

  • Kulturlandschaften können mit den naturwichtigen Werten erhalten werden, z.B. Nass- & Feuchtwiesen mit Wasserflächen und Röhrichten als Ersatzlebensraum für die Bewohner von Überschwemmungsflächen oder trockene Sonderstandorte wie Kalkmagerrasen im Teutoburger Wald sowie offene Sandflächen der Emsdünen und in der Senne;
  • Abgrabungsgewässern eignen sich als Ersatzlebensraum für ziehende und brütende Wasservögel sowie Steinbrüche als Ersatz für Felsbewohner und Standortspezialisten.

 

4. Agrar- und Kulturlandschaft einbeziehen

Der Großteil der Kreisfläche wird landwirtschaftlich, vor allem ackerbaulich genutzt. Um diesen Flächenanteil auch für den Naturschutz nutzbar zu machen, sind oft nur kleine Änderungen oder der bewusste Einsatz von ohnehin durchgeführten Maßnahmen erforderlich.

  • Brachflächen/-streifenmanagment zur Naturwerterhöhung der EU-Stilllegungsflächen und als gezielte Anlage in der Ackerlandschaft;
  • Erntereste belassen, z.B. Stoppeläcker als Nahrungsquelle über den Winter;
  • Erhalt von Zwischenkulturen, vor allem Ackersenf, Ölrettich, Sonnenblume bis zur Samenreife und über den Winter;
  • Anpassung der Mäh- und Bestellzeitpunkte, z.B. auf Kiebitzbruten in Maisäckern.

 

 

 

Eine ausführlichere Darstellung des Themas "Naturschutz für die Zukunft im Kreis Gütersloh" ist in dem GNU-Spezial "Vogelbeobachtungen im Kreis Gütersloh 2003" zu finden.

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