GNU-Position zur Jagd im Kreis Gütersloh

Die Jagd wird nicht als notwendig angesehen oder befürwortet, aber toleriert, wenn sie ausschließlich der Nutzung von Wildtieren als Nahrungsquelle dient und den Zielen von Umwelt-, Natur- & Tierschutz nicht widerspricht.

Im Sinne einer nachhaltigen, ökologisch fundierten und tierschutzgerechten Jagdausübung sind dabei die im Folgenden benannten Kriterien einzuhalten. Gemessen an der derzeit üblichen Jagdpraxis zeigt sich, dass die zur Zeit ganz überwiegend durchgeführte Jagdpraxis diesen Kriterien nicht entspricht.

Aktuelle Situation: Im Kreis Gütersloh wird besonders intensiv auf Fasane und Feldhasen bei der winterlichen Treibjagd mit Schrot geschossen. Weiterhin ist die Wasservogeljagd insbesondere auf die Stockente beliebt. Mit einem Schwerpunkt im Teutoburger Wald wird auch auf Rehe und Wildschweine und im Sennebereich auf Damhirsche geschossen.

Bedingt durch eines der ältesten Jagdgesetze in Europa (Stand 1953 nach weitgehend unveränderter Übernahme des Reichsjagdgesetzes) ist in Deutschland noch vieles erlaubt, was in anderen EU-Ländern längst Vergangenheit ist. Im Kreis Gütersloh wird sehr jagdfreundlich entschieden. Eine Folge davon ist, dass Ausnahmegenehmigungen und Jagdzeitenregelungen zum Abschuss wohlwollend unterstützt werden und auch in Schutzgebieten fast keine Einschränkungen für die Jagdausübung bestehen.

Von einer nachhaltigen, ökologisch fundierten und tierschutzgerechten Jagdausübung ist in unserer Region bedauerlicherweise nicht viel zu bemerken.

 Kriterien für eine tolerierbare Jagd:

1.  Ziel ist ausschließlich die nachhaltige Nutzung von Wildtieren zur Ernährung

Der in Jägerkreisen genannte Regulationsanspruch ist wissenschaftlich in dieser Form nicht haltbar.

2.  Naturschutzziele und Tierschutz haben Vorrang vor Jagdinteressen

Naturschutzgebiete sowie sensible Rast- und Rückzugsbereiche sind jagdfrei zu halten.

3.  Die nutzbaren Arten sind in einer Positivliste zu benennen und entsprechend einer nachhaltigen Nutzungskontrolle zu überwachen.

Die Liste kann für den Kreis Gütersloh die folgenden Arten umfassen: Reh, Damhirsch, Wildschwein, Wildkaninchen, Feldhase, Fasan, Ringeltaube und Stockente.

Die bestehende Liste der jagdbaren Tierarten mit zahlreichen gefährdeten und nicht als Nahrung verwendbaren Tieren wird als nicht nachhaltig und nicht zeitgemäß abgelehnt.

4.  Die Praxis des Aussetzens von in Gehegen gezüchteten Tieren (im Kreis Gütersloh vor allem Fasane und Stockenten) und das Anfüttern zur „Mästung“ sowie Anlockung an den Abschussplatz ist nicht akzeptabel.

5.  Die routinemäßige Tötung von Beutegreifern wie Fuchs und diversen Maderartigen sowie Rabenvögeln zur Beseitigung von Konkurrenten ist aus Gründen der Populationsökologie und Nachhaltigkeit zu verbieten.

Die Tötung von unliebsamen Konkurrenten wird auch für bestimmte Interessensgruppen, wie Angler (z.B. Kormorane) oder Landwirte (Ringeltaube, Rabenkrähe, Gänse) ausgeübt und so das Ausmaß dieser Tötungsaktionen erheblich ausgeweitet. Auch die Reduktion von Beute-
greifern aus vordergründigen Naturschutzzielen, z.B. die Tötung von Füchsen und Marder-
artigen zum Gelegeschutz von Wiesenbrütern, wird abgelehnt.

6.  Es dürfen nur Jagdtechniken zum Einsatz kommen, die vermeidbare Tierquälerei ausschließen.

  • Das Schießen mit Schrot bedingt unvermeidbar eine hohe Anzahl angeschossener, nicht sofort getötete Tiere und wird abgelehnt.
  • Die Verwendung von Blei führt neben einer hohen Umweltbelastung durch alljährlich 500 - 1.000 Tonnen Bleieintrag in die deutsche Landschaft auch zu Bleivergiftungen bei angeschossenen Tieren und Beutegreifern, die durch Erbeuten solcher Tiere Bleischrot aufnehmen. Zudem kommt es bei Enten, Schwänen und Hühnervögeln durch versehentliche Aufnahme der Bleischrote als Magensteinchen zu Bleivergiftungen. Die Verwendung von giftigen Stoffen als Munition wird abgelehnt.
  •  Das Schießen in der Dämmerung, z.B. bei der Enten-, Gänse- und Waldschnepfenjagd führt zu sehr hohen Zahlen angeschossener Tiere. Insbesondere bei der Wasservogeljagd ist bei schlechtem Licht die mitunter schwierige Artbestimmung und damit die Erkennung geschützter Arten nicht gewährleistet. Die in den Abschussstrecken gefundenen geschützten Arten zeigen, dass regelmäßig auch falsche Arten beschossen werden. Die Jagd bei schlechter Sicht und vor Sonnenaufgang bzw. nach Sonnenuntergang wird abgelehnt.
  •  Fallen verschiedener Bauart werden insbesondere zur Beseitigung von Beutegreifern verwendet. Da sich beim Fallenfang nicht gewährleisten lässt, dass nur die Zielart und immer sofort tödlich oder in Lebendfallen verletzungsfrei gefangen wird, wird die Fallenjagd abgelehnt. In der Praxis werden die Fallen nicht in der gesetzlich geforderten Regelmäßigkeit überprüft, so dass es oft zu unnötiger Tierquälerei kommt.
  • Die Beizjagd mit Greifvögeln wird abgelehnt, da sie sich durch den Verbrauch oft gefährdeter Greifvögel zusätzlich naturschädlich auswirkt.

7.  Jagdzeiten haben sich daran zu orientieren, dass keine erheblichen Störungen in der betroffenen Lebensgemeinschaft entstehen oder Arten zu einem unnatürlichen Lebensrhythmus gezwungen werden, z.B. Nachtaktivität oder Meidung von arttypischen Nahrungsflächen, Schlaf- oder Rastplätzen aufgrund übermäßiger Scheu. Ebenfalls dürfen die Tiere nicht in ihrer Fortpflanzung beeinträchtigt werden, z.B. durch den Beschuss von Ringeltauben oder Rabenkrähen in der Brutzeit und erhebliche Störungen bei der Aufzucht durch die Jagd auf andere Arten.

8.  Eine auf Trophäenzucht ausgerichtete selektive Jagd sowie die Züchtung von jagdgerechten Tierrassen und Aussetzung von gebietsfremden Arten zu Jagdzwecken werden abgelehnt.

 

Erläuterungen zum Positionspapier Jagd

Zu 1.

Ein Hauptargument von Jägern ist das natürliche Gleichgewicht der Wildtierbestände regulieren zu wollen – quasi als Ersatz für die ausgerotteten Wölfe, Luchse, Bären, Adler etc. Dass dieser Anspruch in seiner biologischen Bedeutung nicht haltbar ist, haben diverse Untersuchungen belegt. Die Populationsdichten sowohl der „Niederwildarten“ als auch der Beutegreifer regeln sich in Abhängigkeit von der Lebensraumkapazität ohne menschliche Eingriffe. Für die Begrenzung der Bestände von Reh, Damhirsch und Wildschwein ist die herkömmliche Jagd ungeeignet.

Die Ziele des menschlichen Jägers (große, zahlreiche Beute, Trophäen etc.) sind eben prinzipiell nicht die einer populationsbiologisch ausgerichteten Evolution (bestmögliche Anpassung an den Lebensraum), so dass mit einem bloßen Abschießen wie auch immer errechneter Tierzahlen kein Ausgleich für ein natürliches Wechselwirkungssystem erreicht werden kann.

Es bleibt ein Spannungsfeld insbesondere bezüglich der Wildschweindichte. Diese anpassungsfähige, vermehrungsfreudige Art findet in den Feldfrüchten (Getreide, Kartoffeln, Rüben) ein nahezu unbegrenztes Nahrungsangebot und richtet auf betroffenen Feldern große Schäden an, für die der Jagdberechtigte als Wildschaden aufkommen muss. Um diesen zu vermeiden, ist zur Zeit gängige Praxis die Wildschweine im Wald massiv an Ablenkfütterungen zu binden. Untersuchungen zeigen, dass viele Wildschweine sich in ihrem Leben mehrheitlich (mitunter fast ausschließlich) von diesen künstlichen Nahrungsquellen ernähren und fleißig vermehren – was das Wildschweinproblem nicht wirklich löst. Oft wird der derzeitige Zustand mit einer Freilandhaltung von „Haus-Wildschweinen“ verglichen. Das Ziel für einen nachhaltig gesunden Wildschweinbestand kann nur ein ungefütterter, durch natürliche Lebensraumfaktoren begrenzter Wild-
schweinbestand sein inklusive präventiver Maßnahmen in der Landwirtschaft.

Als Existenzberechtigung für die Jagd bleibt, dass wildlebende Tiere unter nachhaltigen, ökologisch fundierten und tierschutzgerechten Rahmenbedingungen zur Ernährung genutzt werden können. Wenn man die Züchtung, Haltung und Tötung von Haustieren zur Nahrungsgewinnung akzeptiert, kann man es nicht ablehnen, dass Wildtiere - die in aller Regel unter artgerechteren Lebensbedingungen aufwachsen als Haustiere – zu diesem Zweck getötet werden.

Zweifelhaft wird es allerdings, wenn vor allem Eigenjagdbesitzer möglichst viele Beute machen, um sich durch deren Verkauf das Jagdhobby zu finanzieren. Dies fördert Missstände wie Füttern und die Verfolgung von Beutegreifern.

Zu 2.

Im Kreis Gütersloh ist in allen Schutzgebieten die Jagd erlaubt. Selbst in Wasservogelschutzgebieten mit dem Ziel Zugvögel und Wintergäste zu schützen, ist reguläre Wasservogeljagd genehmigt. Auch deshalb können die Schutzziele nicht erreicht werden, denn die Störungen lassen keine Ruhe- & Rückzugsfunktion zu.

Auch außerhalb der Schutzgebiete gibt es wichtige Rastgebiete, z.B. für Kiebitze, Kraniche und Wasservögel, die durch die Jagd beunruhigt und vorzeitig aufgegeben werden. Auch in solchen Gebieten darf die Jagd nicht zugelassen werden.

Zu 3.

Die gesetzliche Liste jagdbarer Tiere umfasst einen großen Teil der heimischen Tierarten. Viele dieser Arten sind geschützt und werden aufgrund ihrer Seltenheit aktuell nicht bejagt. Gegen eine Streichung aus der Jagdliste z. B. der Greifvögel, Watvögel oder Beutegreifer gibt es von Seiten der Jägerschaft Widerstand. Eine biologische Begründung für diese Arten auf der Liste gibt es nicht.

Länder mit einem moderneren Jagdrecht wie die Niederlande haben eine Positivliste der jagdbaren Arten, auf der nur noch die wissenschaftlich vertretbar bejagbaren Arten zu finden sind.

Zu 4.

Um die Jagdstrecke zu vergrößern, ist es immer noch üblich Fasane und Stockenten in Volieren zu Hunderten zu züchten und kurz vor der Jagdzeit auszusetzen. Mitunter werden für diese Zwecke extra Rassen mit jagdgerechten Eigenschaften gezüchtet. Insgesamt werden die Aussetzungen langsam weniger, finden aber weiterhin statt. Zusätzlich wird massiv gefüttert, um die wildlebenden Fasane und Enten zu den Abschussplätzen zu locken. In kaum einer Hecke oder einem Wäldchen findet sich keine Futteranlage. Auch vor geschützten Biotopen und Gewässerufern wird dabei nicht Halt gemacht. Beispielsweise wurden zu diesem Zweck Anhängerladungen von Dreschabfällen abgekippt und kleine Gewässer sind an diesen Futtermengen zugrunde gegangen – auch Artenschutzgewässer, die für Amphibien angelegt  wurden.

Oft wird behauptet, diese teilweise schon im Sommer beginnenden Fütterungen sollen das Wild vor dem Verhungern retten. Bei Enten und Gänsen ist das nicht zutreffend, denn diese Vögel fliegen bei ungünstigen Bedingungen problemlos in einer Nacht Hunderte von Kilometern bis zum nächsten günstigen Rastgebiet. Die ausgesetzten Volierenfasane sind allerdings keine natürliche Nahrungssuche gewohnt und damit abhängig vom Menschen. Bei den Rehen und Wildschweinen ist in normalen Wintern sicherlich keine Fütterung erforderlich, um sie vor dem Verhungern zu retten. Letztlich ist der Hunger im Winter ein wichtiges natürliches Regulativ und somit ist es generell fraglich, dieses künstlich für ausgewählte Arten auszuschließen. Das entspricht nicht den Kriterien der Nachhaltigkeit und Natürlichkeit. Es lässt sich vermuten, dass das Füttern primär dazu dient, die Tiere anzulocken und an den Abschussplatz zu binden.

Zu 5.

Wer Jagdwild mit finanziellem Aufwand züchtet, aussetzt und weiterfüttert, um es anschließend zu schießen, ist häufig nicht bereit, diese Beute mit wildlebenden Konkurrenten zu teilen. Futterplätze können folgerichtig an ihrem Rand und den Zugängen mit Fallen versehen sein, um mögliche Beutegreifer insbesondere Fuchs, Steinmader, Iltis, Hermelin und Mauswiesel sowie Rabenkrähe und Elster auszuschalten. Nur bei Rabenkrähe und Elster werden alljährlich im Kreis Gütersloh ca. 3.000 Individuen offiziell als getötet gemeldet.

Das Gesetz verbietet die Verfolgung von Greifvögeln. Eine landesweite Untersuchung der Nordrhein-westfälischen Ornithologengesellschaft zeigte hingegen, dass diesen in erheblichem, z.T. bestands-
gefährdendem Maße illegal nachgestellt wird – mit Blei, Fallen und Gift. Auch im Kreis Gütersloh werden alljährlich illegal getötete Greifvögel gefunden.

Auch in Naturschutzkreisen kommt es vor, dass zum Schutz einzelner Zielarten eine Beutegreiferreduktion gefordert wird, obwohl hinreichend erwiesen ist, dass die ursächlichen Zusammenhänge, die zum Rückgang dieser Arten führen, andere sind (in der Regel menschliche Nutzungsinanspruchnahme, vor allem Land-
wirtschaft, Landschaftsentwässerung und Zersiedelung). Hier sind angepasstes Schutzgebietsmanagement oder allenfalls Präventivmaßnahmen gefragt – erfolgreiche Beispiele gibt es genug. An diesem Punkt ist auch zu hinterfragen, ob diese permanente Beutegreifertötung auf ewige Zeiten zu rechtfertigen ist, denn die ursächlichen Probleme der „Naturschutzarten“ werden damit nicht gelöst.

Zu 6.

Bei wildlebenden, bejagten Arten finden sich z.B. bei 30% aller Enten und bei 60% der Gänse Schrotkugeln im Körper. Auf ein erbeutetes Schrotschussopfer kommt mindestens ein angeschossenes. Die Jagd in der Dämmerung erhöht diese Quote noch erheblich. Bleivergiftung durch Aufnahme über erbeutete angeschossene Tiere ist beim Seeadler und Steinadler zur Haupttodesursache geworden. Durch vom Gewässerboden aufgenommene Bleikugeln sterben die meisten Höckerschwäne, die eines unnatürlichen Todes sterben. Bereits ein aufgenommenes Bleischrot wirkt bei 60% aller entengroßen Vögel tödlich. Derartige Zahlen haben in vielen Ländern zumindest zum Verbot von Bleischrot geführt – nur nicht in Deutschland. In NRW ist immerhin die Jagd auf Wasservögel direkt am Gewässer mit Blei verboten. Dieses Verbot wird nach Behördenangaben jedoch nicht kontrolliert.

Fallen werden in großer Zahl in der Landschaft verteilt. Die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen sind nicht immer gewährleistet. Kontrollen durch unabhängige Personen finden nicht statt. Das trifft offenbar auch auf die Arten zu, die getötet werden sollen, denn illegale Nachstellungen ließen sich in erheblichem Umfang nachweisen. Für die Jägerschaft ist es sehr bedauerlich, dass bekannte schwarze Schafe in den eigenen Reihen nicht intern zur Rechenschaft gezogen werden.

Zu 7.

Bejagte Tiere werden scheu und flüchten sofort beim Fallen eines Schusses. Nachtaktivität bei Säugetieren ist maßgeblich durch die Bejagung entstanden, also oft kein natürliches Verhalten. In Großlandschaften ohne Jagd zeigen sich bei uns kaum gesehene Nachttiere unbedenklich am Tage.

Weiteres Beispiel: Bejagte Gänseschwärme meiden unübersichtliche Nahrungsflächen, um nicht überrascht zu werden. Ihre Nahrungssuche wird auf wenige Flächen beschränkt und sie können das prinzipiell vorhandene Nahrungspotential nicht ausnutzen. Derartige starke Auswirkungen auf das natürliche Verhalten sind nicht akzeptabel.

 

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