Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW

Die heimischen Greifvogelarten unterliegen dem Jagdrecht und genießen in Nordrhein-Westfalen auf Grund der massiven Bestandsrückgänge in den fünfziger und sechziger Jahren seit 1970 eine ganzjährige Jagdverschonung. Neben Faktoren wie der Belastung mit Umweltgiften (z.B. DDT) und der Beeinträchtigung des Lebensraumes war bei einigen Arten die Verfolgung durch Menschen ein wesentlicher Grund für die z.T. extremen Bestandsrückgänge. Im früheren "Nützlichkeits-Schädlichkeits-Denken" galten Greifvögel gemeinhin als Schädlinge. Teilweise wurde ihre Verfolgung über viele Jahrhunderte sogar staatlich gefördert. In den 1970er Jahren setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass Greifvögel ein wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes sind. Durch den Schutz vor Verfolgung, aber auch durch das Verbot von Umweltgiften und teilweise auch durch Verbesserung der Lebensräume, konnten sich die meisten Greifvogelarten seitdem von ihrem Bestandstief erholen. Die Rolle der Greifvögel als wichtiges Glied in den heimischen Ökosystemen schien akzeptiert.

In den letzten Jahren mehren sich jedoch die Meldungen über illegale Greifvogelverfolgungen. Immer wieder ist von "unnatürlichen Überpopulationen" die Rede. Offensichtlich hat sich die Erkenntnis, dass sich Greifvogelbestände der ökologischen Kapazität ihres Lebensraumes anpassen, nur ansatzweise durchgesetzt. Im Gegensatz zu neuerdings wieder häufiger zu hörenden Verlautbarungen sind die deutschen Greifvogelbestände weder langfristig gesichert, noch gar von einem grenzenlosen Anstieg gekennzeichnet. Eine Verfolgung von Greifvögeln ist "abgesehen von ganz wenigen, behördlich genehmigten Ausnahmen im Einzelfall" weder sinnvoll, notwendig noch gesetzlich erlaubt!

Nachforschungen der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) haben ergeben, dass viele Arten landesweit in zunehmendem Maße illegaler Verfolgung ausgesetzt sind. Fallenfang, gezielte Vergiftung, Abschuss, Aushorstung, bewusstes Fällen von Horstbäumen oder anders geartete Beeinträchtigungen von Brutplätzen sind verbreitet. Bei einigen Arten, insbesondere bei Habicht und Rotmilan, drohen neuerliche Bestandsrückgänge oder sind gebietsweise bereits festgestellt worden. Vor allem der Rotmilan ist von Vergiftungsaktionen betroffen. Da in Deutschland über 60 % des europäischen Rotmilanbestandes (und damit der Weltpopulation!) leben, haben auch wir in Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den nachhaltigen Schutz dieser Art. Aber auch alle anderen Greifvogelarten stellen grundsätzlich einen wichtigen Bestandteil einer vielfältigen und funktionierenden Umwelt dar, für die wir verantwortlich sind, auf die wir angewiesen sind und an der wir uns auch in Zukunft erfreuen wollen. Die unrechtmäßige Verfolgung von Greifvögeln, gleichgültig welcher Artzugehörigkeit und von wem ausgeführt, ist ökologisch unsinnig und stellt einen schweren Verstoß gegen geltendes Recht dar.

Die illegale Verfolgung von Greifvögeln ist kein "Kavaliersdelikt". Sie erfüllt die Voraussetzungen einer Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann.

Aus Anlass zunehmender, in jüngster Zeit festgestellter und dokumentierter Fälle illegaler Greifvogelverfolgung in allen Teilen des Landes und in Erkenntnis der gesetzlichen Verpflichtung, der gesellschaftlichen Verantwortung und der ökologischen Bedeutung von Greifvögeln geben der Landesjagdverband NRW (LJV-NRW), die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO), der Naturschutzbund Deutschland / Landesverband NRW (NABU-NRW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland / Landesverband NRW (BUND-NRW) sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU-NRW), unterstützt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV-NRW), diese gemeinsam getragene Erklärung ab.
Illegale Greifvogelverfolgungen werden in Nordrhein-Westfalen nicht geduldet! Ihnen wird mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden und aus Schärfste entgegengetreten! LJV, NWO und die anerkannten Naturschutzverbände tragen mit ihren Mitgliedsorganisationen das Ihre dazu bei, dass festgestellte Fälle illegaler Greifvogelverfolgung aufgeklärt und überführte Täter der gerechten Strafe zugeführt werden. Hierbei arbeiten die Verbände Hand in Hand. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert, um für mehr Verständnis für den Greifvogelschutz zu werben. Das MUNLV unterstützt diese Initiative durch den Erlass vom 26.11.2004 an nachgeordnete Dienststellen, damit illegalen Greifvogelverfolgungen systematisch und mit einheitlicher Methode konsequent entgegengetreten wird.

Düsseldorf, den 24.8.2005
 
gez. Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

gez. Jochen Borchert, MdB
Präsident des LJV-NRW

gez. Dr. Johan Mooij
Vorsitzender der NWO   

gez. Klaus Brunsmeier
Vorsitzender des BUND-NRW   

gez. Josef Tumbrinck
Vorsitzender des NABU-NRW

gez. Mark vom Hofe
Vorsitzender der LNU-NRW